Beweissicherung von Bauschäden in Forchheim
Was versteht man unter dem Begriff Beweissicherung von Bauschäden?
Unter dem Begriff Beweissicherung von Bauschäden, bzw. Beweissicherung in der Baubranche versteht man grundsätzlich die Sicherung oder des Schutzes von Beweismitteln im Zusammenhang mit einem Bauprojekt. Dazu gehören u. a. Dokumente, Fotos, digitale Aufzeichnungen und andere Daten, die im Falle von Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten verwendet werden könnten.
Vorher – Nachher Bilder zur Beweissicherung
Meisten werden vor Beginn größerer Baumaßnahmen z.B. die bestehende öffentliche Erschließungsstraße oder z.B. die angrenzende Nachbargebäude fotografisch dokumentiert . Diese Bilder dienen als “Vorher”-Bild, anhand dessen später eventuelle Schäden, die während des Bauprozesses entstanden sind, beurteilt werden können. Hierzu zählen u. a. auch eine detaillierte Aufnahme von Risse und Schäden in den angrenzenden baulichen Anlagen, um das geplante Baufeld herum, um klar dokumentieren zu können, ob durch etwaige Erschütterungen im Zuge der Baumaßnahme weitere Schäden entstanden sind.
Dokumentation und Vereinbarung aller Beteiligten zur Beweissicherung
Diese Ergebnisse werden anschließend in einem projektspezifischen Dokument, das von allen am Bauprojekt beteiligten Parteien unterzeichnet wird, schriftlich dokumentiert. Dieses Gutachten wird üblicherweise als “Beweissicherungsvereinbarung” oder “Projektprotokoll” bezeichnet. Mit dieser Vereinbarung soll sichergestellt werden, dass alle Beweise im Zusammenhang mit dem Bauprojekt ordnungsgemäß dokumentiert und aufbewahrt werden, damit sie bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden können.
In der Vereinbarung sollte eindeutig festgelegt werden, wer für die Beweissicherung verantwortlich ist, wie die Beweise aufbewahrt werden und wie lange sie aufbewahrt werden. In den meisten Fällen wird in der Vereinbarung über die Beweissicherung auch festgelegt, welche Art von Beweismitteln aufbewahrt werden muss und wie sie zu dokumentieren sind. So kann die Vereinbarung beispielsweise vorsehen, dass der gesamte E-Mail-Verkehr im Zusammenhang mit dem Bauprojekt aufbewahrt wird.
Aufbewahrungsdauer von Beweismitteln zur Beweissicherung
Die Aufbewahrung von Beweismaterial ist nicht nur für mögliche Rechtsstreitigkeiten wichtig, sondern auch für den Schutz der Interessen aller am Bauprojekt beteiligten Parteien. Durch eine klare und vollständige Aufzeichnung des Projekts können alle Beteiligten sicher sein, dass sie im Falle von Problemen angemessen entschädigt werden.
Es gibt viele Gründe, warum eine Beweissicherung im Bauwesen durchgeführt werden soll. Wenn es zum Beispiel ein Problem mit der Ausführung (z.B. Erschütterung, etc. ) eines Projekts gibt, kann die Beweissicherung dazu dienen, die Schuld und Haftung zu beweisen.
Es gibt verschiedene Methoden der Beweissicherung im Bauwesen. Eine gängige Methode ist das sogenannte “Red Tagging” Beim Red Tagging wird folgendes dokumentiert:
Diese Informationen sollte jedes Beweisstück haben
Informationen zu jedem Beweisstück:
- Der Name des Projekts
- Das Datum, an dem der Nachweis gesammelt wurde
- Name der Person, die das Beweismittel gesammelt hat
- Eine Beschreibung des Beweisstücks
- mind. ein Foto vom Schaden bzw. vom Beweisstück
Eine weitere gängige Methode zur Beweissicherung ist die digitale Dokumentation. Dazu können Fotos oder Videos des Bauprojekts aufgenommen und alle relevanten Dokumente eingescannt werden.
Unabhängig von der verwendeten Methode muss sichergestellt werden, dass alle Beweise ordnungsgemäß aufbewahrt werden, damit sie bei Bedarf verwendet werden können.
Was geschieht nach der Begehung durch den Sachverständigen zur Beweissicherung?
In Nachgang zu der ersten Begehung durch einen zertifizierten Sachverständigen, erfolgt nach Fertigstellung sowie vollständiger Beendigung der Baumaßnahme eine zweite Ortseinsicht / “Nachher”-Bild, in dem die damals dokumentierten Schäden mit der jetzigen Situation detailliert vergleichen werden. Somit kann sichergestellt werden, dass etwaige Veränderungen des Schadensbildes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von der durchgeführten Baumaßnahme herbeigeführt worden sind.
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